1.Die Besucher sind verpflichtet,die Besitzer der Gartenanlage auf das Höflichste zu begrüßen. Von männlichen Besuchern wird erwartet,daß sie die Frau des Hauses durch einen Handkuß ehren. 2.Das Mitbringen von Kuchen,Kaffeebohnen,Käse Wurst usw,ist keine Pflicht,doch sehr erwünscht. Alle diese Dinge sind beim Eintreffen sofort der Hausfrau abzuliefern,damit sie den Küchenzettel vervollständigen kann.Eine Rückgabe nicht verbrauchter Naturalien findet in keinem Falle statt. 3.ES tut der Schönheit keinen Abbruch,wenn sich die weiblichen Besucher tatkräftig an den Ab- wasch-und Reinigungsarbeiten beteiligen.Im Gegenteil,dies ist der schlanken Linie förderlich. Auch das jäten von Unkraut ist eine Arbeit,die gerne weibliche Besuchern vorbehalten bleibt. Trotz dieses besonderen Vorzuges haben die Damen hierfür keinerlei Entschädigung zu zahlen. Ab zurück zu meiner Gartenseite! |
4.Es wird besonders darauf hingewiesen,daß die Harke zur Wegereinigung,dieGießkanne zum Beetegießen sowie die Hacke zur Bodenpflege gebraucht werden.Alle Besucher wollen diese Geräte daher fleißig in diesem Sinne benutzen. 5.Wer Bier,Wein,Schnaps,Zigaretten,Zigarren und ähnliche Dinge in größeren Mengen stiftet, kann von jeder Arbeitsleistung befreit werden. Die Entscheidung hierüber trifft nur der Besitzer. 6.Unerlaubtes Singen,Pfeifen und Lärmen ist streng verboten,ebenso das Necken und Ärgern der Hausfrau.Auch das Pflücken und Mitnehmen von Blumen & Früchten besorgen die Besitzer der Anlage ganz alleine und lehnen jede Hilfe hierbei dankend ab.Nur wer sich bei anderweit- igen Gartenarbeiten als nützlich erwies,kann auf eine Belohnung in Blumen und Gartenfrüchten hoffen.Aber ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. |