RECHTSPHILOSOPHIE UND POLITIK
Einleitung
Das Abstrakte ist das Recht,die Verwirklichung der Staat.
Gewoehnlich sieht man das Recht an als ein Unglueck,worin
das natueriche Recht des Menschen gekraenkt wird.Da hat
man von einem verlorenen Paradiese gesprochen,von Wie-
derherstellung des natuerichen Rechts.Das Recht ist das
Heilige auf Erden,das unverletzbar sein soll;das Heilige,
wenn es im Himmel oder in Gedanken ist,ist es allein
unverletzbar.Das Recht auf Erden aber kann angetastet,
angegriffen werden.Die Aufgabe unserer Wissenschaft ist,zu
erkennen,was Wahrhaft das Recht sei.Zumal in dieser Zeit,
tut solche Untersuchung not,wo jeder meint,er habe das
Recht in seiner Ueberzeugung;dies will er erfuelt haben.Die
Nichterfuellung gilt ihm daher als etwas Frevelhaftes,dem er
sich entgegenstellen muesse.Die Philosophie soll den Begriff
des Rechts bestimmen.Allerdings ist es noch viel,dass man an
die Philosophie diese Anforderung macht.Darin liegt wenig−
stens,dass Gedanken dazu gehoeren,das Recht zu finden.Das
Gewoehnlichere ist,dass jeder,Wie's in ihm ist,das Recht zu
haben glaubt.Nun meint der eine,in der Philosophie die
Ruestkammer von Gruenden zu finden zur Bekaempfung alles
Unrechts,sieht ein Ideal des gluecklichen Zustandes,das um
so hoeher gehalten wird,je mehr es sich von der Wirklichkeit
entfernt.Auf der andern Seite heisst es:Recht und Philoso−
phie gehoeren dem Staate an.Der Wille des Geistes ist
Freiheit,sie die Grundlage des Staates.Es ist nun allerdings