RECHTSPHILOSOPHIE UND POLITIK



Einleitung



Das Abstrakte ist das Recht,die Verwirklichung der Staat.

Gewoehnlich sieht man das Recht an als ein Unglueck,worin

das natueriche Recht des Menschen gekraenkt wird.Da hat

man von einem verlorenen Paradiese gesprochen,von Wie-

derherstellung des natuerichen Rechts.Das Recht ist das

Heilige auf Erden,das unverletzbar sein soll;das Heilige,

wenn es im Himmel oder in Gedanken ist,ist es allein

unverletzbar.Das Recht auf Erden aber kann angetastet,

angegriffen werden.Die Aufgabe unserer Wissenschaft ist,zu

erkennen,was Wahrhaft das Recht sei.Zumal in dieser Zeit,

tut solche Untersuchung not,wo jeder meint,er habe das

Recht in seiner Ueberzeugung;dies will er erfuelt haben.Die

Nichterfuellung gilt ihm daher als etwas Frevelhaftes,dem er

sich entgegenstellen muesse.Die Philosophie soll den Begriff

des Rechts bestimmen.Allerdings ist es noch viel,dass man an

die Philosophie diese Anforderung macht.Darin liegt wenig−

stens,dass Gedanken dazu gehoeren,das Recht zu finden.Das

Gewoehnlichere ist,dass jeder,Wie's in ihm ist,das Recht zu

haben glaubt.Nun meint der eine,in der Philosophie die

Ruestkammer von Gruenden zu finden zur Bekaempfung alles

Unrechts,sieht ein Ideal des gluecklichen Zustandes,das um

so hoeher gehalten wird,je mehr es sich von der Wirklichkeit

entfernt.Auf der andern Seite heisst es:Recht und Philoso−

phie gehoeren dem Staate an.Der Wille des Geistes ist

Freiheit,sie die Grundlage des Staates.Es ist nun allerdings